Beratungshonorar

Beratungshonorar

Genau wie bei Steuerberatern und Rechtsanwälten richtet sich die Höhe des Honorars beim Versicherungsberater nach dem individuellen Aufwand Ihres Anliegens.

Zunächst werden innerhalb eines Erstberatungstermins Art und Umfang Ihres Anliegens gemeinsam festgelegt. Hierfür ist auch eine Durchsicht ggf. bereits vorhandener Verträge notwendig.

Für eine darüber hinausgehende Mandatsbearbeitung ist eine schriftliche Honorarvereinbarung erforderlich.

Dabei stehen verschiedene Abrechnungsmodelle zur Verfügung:

  • Abrechnung nach dem Streitwert analog zum RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)
  • Abrechnung nach Stundensatz
  • Vereinbarung einer Honorarpauschale

Für Fragen hierzu stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.