Rechtsberatung und Rechtsvertretung
- Versicherungsberater beraten ihre Mandanten bei der
Vereinbarung, Änderung oder Prüfung von
Versicherungsverträgen.
- Bei der Wahrnehmung von Ansprüchen aus Versicherungsverträgen im
Schadensfall vertreten Versicherungsberater ihre Mandanten
außergerichtlich gegenüber dem Versicherer.
- Versicherungsberatern ist es gesetzlich untersagt wirtschaftliche
Vorteile von Versicherungsunternehmen anzunehmen (Provisionen,
etc.) bzw. eine Abhängigkeit von Versicherungsunternehmen
einzugehen.
- Die Vergütung des Versicherungsberaters erfolgt
durch den Mandanten und nicht vom
Versicherungsunternehmen.